Um diese Frage zu beantworten bitten wir Sie, zunächst den nachstehenden Auszug aus der Verordnung über die Prüfung "Bilanzbuchhaltung International IHK" aufmerksam zu lesen. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen behilflich.
§ 1 – Zulassungsvoraussetzungen
"(Absatz 1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum "Geprüften Bilanzbuchhalter IHK" oder
ein erfolgreich abgeschlossenes, fachnahes wirtschaftswissenschaftliches Studium mit den Schwerpunktthemen Steuern und Bilanzen und einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern an einer nach Hochschulrahmengesetz anerkannten Hoch- oder Fachhochschule und außerdem eine zweijährige, einschlägige Berufspraxis nachweist.
Anmerkung von SOMMERHOFF: Die Berufspraxis muss erst im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen und durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung in der Bilanzbuchhaltung dienlich sind.
(Absatz 2)
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."
Beachten Sie bitte: aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die vorgenannte sogenannte "Öffnungsklausel" nach Kammerauffassung nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Regelung auf Ihre persönliche Situation anwendbar ist, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit um Rücksprache mit unserer Studienberatung.