bildungsscheck-titelbild

Der Bildungssch€ck

Mit einem bundesweit einmaligen flächendeckenden Vorhaben setzt die Landesregierung in punkto beruflicher Weiterbildung neue Akzente: Mit dem Bildungsscheck sollen berufstätige Frauen und Männer zu mehr Weiterbildung motiviert werden. Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch mehr Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, bietet der Bildungsscheck Weiterbildung zum halben Preis: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck). Angesprochen werden sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner vom Betrieb veranlassten beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.

Mit dem Projekt Bildungsscheck will die Landesregierung die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhöhen. Denn die Bevölkerung steht dem Thema Weiterbildung zwar sehr positiv gegenüber – die tatsächlichen Weiterbildungsquoten sind aber sehr viel geringer. Mehr als 80 Prozent aller Arbeitgeber und Beschäftigten sehen berufliche Weiterbildung als wichtig für das eigene Berufsleben und für den Betrieb an. Doch nur 40 Prozent bilden sich tatsächlich weiter.

Und so funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks:

  • Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sein.
  • Über 175 Bildungsberatungsstellen bei Wirtschaftsorganisationen, Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen bzw. bei den Volkshochschulen beraten die einzelnen Beschäftigten und Unternehmen und legen mit diesen gemeinsam die entsprechenden Inhalte fest.
  • Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z. B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Hierzu gehört zum Beispiel ein Schweißerlehrgang.
  • Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung wie Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen.
  • Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten erhalten den Scheck bei der Beratungsstelle und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.
  • Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
  • Beachten Sie, dass die Vergabe eines Bildungsschecks ausscheidet, sofern ein Fortbildungslehrgang dem Grunde nach eine Förderfähigkeit nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz ("Meister-BafoeG") besitzt. Auch wenn Sie das "Meister-BafoeG" nicht beanspruchen sollten, kommt die Förderung durch einen Bildungsscheck dann nicht in Betracht. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.