BEST PRACTICE Seminare

Konzernrechnungslegung

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3 Tage in Vollzeitform;
Montag bis Mittwoch jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Beginn: 23. August 2010


Studiengebühr

Die Seminargebühr beträgt 500 €. Für Seminarunterlagen und Gesetzestexte werden keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.


Veranstaltungsort


SOMMERHOFF gGmbH

Akademie für Steuern, Finanzen & Controlling
Berliner Platz 6 - 8
45127 Essen

Fon 0201 220 98-0
Fax 0201 220 9898
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

  1. Motive für diesen Fortbildungslehrgang

Motive für diesen Fortbildungslehrgang

Durch die im Juli 2002 verabschiedete "IFRS-Verordnung" der EU-Kommission sind kapitalmarktnotierte Unternehmen in der Europäischen Union seit dem 01. Januar 2005 zur Aufstellung von Konzernjahresabschlüssen nach den IFRS (= International Financial Reporting Standards) verpflichtet. Die Anzahl der EU-weit von der Verordnung betroffenen Konzerne wird auf etwa 7.000 geschätzt. Neben der EU haben weitere Länder die verpflichtende oder optionale Anwendung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften beschlossen, andere werden ihnen folgen. Somit wird der Bedarf an Fachkräften, die sowohl praxisnahe Kenntnisse der IFRS besitzen als auch mit den einschlägigen Vorschriften zur Erstellung von Konzernabschlüssen vertraut sind, weiter signifikant ansteigen. Wer seine berufliche Zukunft im Rechnungswesen eines mittelständischen bzw. Großunternehmens sieht, muss auch über Fachwissen und Fertigkeiten in der Konzernrechnungslegung verfügen.

Ziel des Seminars

Dieser Fortbildungslehrgang aus SOMMERHOFF´s "BEST PRACTICE" - Seminarreihe vermittelt umfangreiche Kenntnisse in der Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS. Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede der nationalen und internationalen Vorschriften werden im Rahmen eines synoptischen Vergleichs herausgearbeitet; zahlreiche Beispiele und Fallstudien stellen eine anwenderorientierte Darstellung der einschlägigen Konsolidierungstechniken sicher. Auch die Besonderheiten eines internationalen Konzernabschlusses sind Gegenstand der Unterrichtsveranstaltungen. Das Seminar vermittelt Know-how, welches die Curricula der Bilanzbuchhalter-, Steuerfachwirt- und Steuerberaterfortbildungen nicht vorsehen. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, an der Erstellung eines Konzernjahresabschlusses nach Handelsgesetzbuch und den "International Financial Reporting Standards" in verantwortlicher Weise mitzuwirken.

 

Welche Eingangsvoraussetzungen werden empfohlen?

Lehrgangsteilnehmer sollten über Vorkenntnisse im Bereich Rechnungswesen verfügen. Erfahrungen in der Konzernrechnungslegung sind für einen erfolgreichen Seminarbesuch nicht erforderlich.


Wann beginnt der nächste Studiengang?

Starttermin ist Montag, 23. August 2010.

 

Stehen bereits spätere Starttermine fest?

Unsere fünftägigen Vollzeitstudiengänge beginnen viermal jährlich jeweils im März, Mai, August und im November. Die auf den 23. August 2010 folgenden Starttermine wurden bereits festgelegt: es handelt sich um den 15. November 2010 und den 07. März 2011.

 

Welche Inhalte sieht der Rahmenstoffplan des Seminars vor?

Aktuelle Entwicklungen werden bei der Erstellung der Lehrpläne berücksichtigt; auch können Sie jederzeit Ihre gegebenenfalls vorhandenen Fragen zu bestimmten Problemen aus der betrieblichen Praxis an unsere Trainer richten. Grundsätzlich stehen folgende Themen auf der Agenda:

A. Notwendigkeit & Bedeutung von Konzernabschlüssen
  • Historischer Hintergrund
  • Begründung für den Konzernabschluss
  • Verhältnis von Einzel- und Konzernabschluss
B. Grundlagen & Grundsätze
  • Grundsätzliche Fiktionen bei der Konzernabschlusserstellung
  • Ablaufschema der Konzernrechnungslegung
  • Einheitlicher Abschlussstichtag
  • Einheitliche Wahrnehmung von Ansatz- und Bewertungsvorschriften

Seminartag 2:
Dienstag, 05. Mai 2009

Die Aufgaben der Kostenartenrechnung

  • Arbeitsschritte in der Kostenartenrechnung
  • Erfassung der Aufwendungen
  • Abgrenzung der erfassten Aufwendungen von den Kosten
  • Einteilung der Kosten in Kostenkategorien
  • Besonderheiten bei bestimmten Kostenarten
    • Kalkulatorische Wagnisse
    • Kalkulatorische Zinsen
      • Bestimmungsfaktoren des kalkulatorischen Zinsfußes
      • Ermittlung des zinsberechtigten Kapitals mit Hilfe der Globalmethode
      • Übungen zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen
    • Kalkulatorischer Unternehmerlohn
    • Kalkulatorische Abschreibungen
      • Unterscheidung: Bilanzielle / Kalkulatorische Abschreibungen
      • Beispiel zur Ermittlung des für die kalkulatorischen Abschreibungen anzusetzenden Wiederbeschaffungswertes

Seminartag 3:
Mittwoch, 06. Mai 2009


Die Aufgaben der Kostenstellenrechnung
  • Grundsätze der Kostenstelleneinteilung
  • Übungen zur Abrechnungstechnik in der Kostenstellenrechnung
  • Beurteilung des Betriebsabrechnungsbogens
  • Kostenstruktur der Kostenstellen
    • Die reine Vorkostenstelle
    • Die reine Endkostenstelle
    • Die Mischkostenstelle
  • Arten der Leistungsverflechtungen

Die Aufgaben der Kostenträgerrechnung
  • Kostenträgerstückrechnung
    • Divisionskalkulation
    • Divisionskalkulation mit Äquivalenzziffern
    • Kumulative & elektive Zuschlagskalkulation
    • Kuppelkalkulation

  • Kostenträgerzeitrechnung
    • Betriebserfolgsrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren
    • Betriebserfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren
    • Fallstudien zur Betriebserfolgsrechnung nach Gesamt- & Umsatzkostenverfahren

Seminartag 4:
Donnerstag, 07. Mai 2009


Kostenrechnungssysteme
  • Istkostenrechnung
  • Normalkostenrechnung
  • Plankostenrechnung
    • Notwendigkeit einer Plankostenrechnung
    • Starre Plankostenrechnung
    • Flexible Plankostenrechnung auf Voll- und Grenzkostenbasis
    • Fallstudien zur Plankostenrechnung
    • Die Variatormethode zur vereinfachten Berechnung der Sollkosten
    • Fallstudien zur Plankostenrechnung unter Berücksichtigung der Variatormethode

Seminartag 5:
Freitag, 08. Mai 2009


  • Deckungsbeitragsrechnung
  • Absoluter & relativer Deckungsbeitrag
  • Die stufenweise Fixkostendeckungsrechnung
  • Die Prozesskostenrechnung als Instrument zur effektiven Kontrolle der gemeinkostenintensiven Unternehmensbereiche
  • Budgetierung/Budgetzusammenhang


In Ergänzung zu den Präsenzterminen des Studiengangs erhalten Sie folgende weitere Leistungen:

  1. Umfangreiche hauseigene Seminarunterlagen
    Zu Beginn des Lehrgangs erhalten Sie von uns eine zur Verwendung in den Unterrichtsveranstaltungen bestimmte Arbeits- bzw. Seminarunterlage. Diese enthält den gesamten Lehrstoff und die Aufgaben bzw. Fallstudien zu allen Themen. Lösungen, Kommentare und weiterführende Erläuterungen sind allerdings nicht Inhalt dieser Unterlage, da unser didaktisches Konzept die gemeinsame Erarbeitung der Ergebnisse und Schlussfolgerungen mit dem Trainer im Rahmen des Seminars vorsieht. Für die häusliche Nachbereitung wird, ebenfalls zu Lehrgangsbeginn, eine um die in der Seminarunterlage fehlenden Ausführungen ergänzte "Studienschrift" ausgegeben. Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass Sie jedenfalls im Besitz aller notwendigen Informationen sind. Die Studienschrift umfasst derzeit etwa 200 Seiten. Eine Leseprobe finden Sie hier.

    Sämtliche Kosten für die Ihnen zu Eigentum überlassenen Unterlagen sind in der Seminargebühr enthalten; es fallen also keine zusätzlichen Gebühren an.

  2. "Wissens-Update"
    Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Wunsch haben, nach Ende des von Ihnen gebuchten Seminars zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt Ihr Wissen zu aktualisieren, besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes "Wissens-Update" in Anspruch zu nehmen. Für eine stark reduzierte Gebühr in Höhe von 150 Euro können Sie das Seminar "COST ACCOUNTANT" noch einmal besuchen und an allen Unterrichtsveranstaltungen teilnehmen. Selbstverständlich erhalten Sie dann auch aktualisierte Seminarunterlagen.


Wie ist die Prüfung aufgebaut? Ist die Teilnahme obligatorisch?

Das Seminar schließt mit einer circa zwei Monate nach den Lehrveranstaltungen stattfindenden 2-stündigen schriftlichen Prüfung ab, durch deren Bestehen der Absolvent dokumentieren kann, dass er sich mit den Inhalten erfolgreich auseinander gesetzt hat sowie Instrumente und Methoden des strategischen und operativen Kostenmanagements beherrscht und einsetzen kann. Eine Prüfungsteilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis und ist somit nicht verpflichtend.

 

Wer führt die Prüfung durch?

Die schriftliche Prüfung wird von Mitgliedern unseres Sachverständigenausschusses erstellt; die von Ihnen verfassten Klausurlösungen werden von zwei unabhängigen Sachverständigen begutachtet und bewertet.


Wann und wie oft finden Prüfungen statt?

Prüfungen werden zweimal jährlich jeweils im Februar und im September abgenommen. Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden.

 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

a) Welche Gebühren stellen wir Ihnen in Rechnung?

Die Studiengebühr beträgt 500 €. Für Seminarunterlage und Studienschrift werden keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.

b) Welche Kosten sind an die prüfende Stelle zu entrichten?

Die Prüfungsgebühr beläuft sich auf 150 €.


Welche Fördermöglichkeiten bestehen?

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Bildungsscheck?

Mit einem bundesweit einmaligen flächendeckenden Vorhaben setzt die Landesregierung in punkto beruflicher Weiterbildung neue Akzente: Mit dem Bildungsscheck sollen berufstätige Frauen und Männer zu mehr Weiterbildung motiviert werden. Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch mehr Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, bietet der Bildungsscheck Weiterbildung zum halben Preis: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck). Angesprochen werden sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner vom Betrieb veranlassten beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.

Mit dem Projekt Bildungsscheck will die Landesregierung die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhöhen. Denn die Bevölkerung steht dem Thema Weiterbildung zwar sehr positiv gegenüber – die tatsächlichen Weiterbildungsquoten sind aber sehr viel geringer. Mehr als 80 Prozent aller Arbeitgeber und Beschäftigten sehen berufliche Weiterbildung als wichtig für das eigene Berufsleben und für den Betrieb an. Doch nur 40 Prozent bilden sich tatsächlich weiter.

Und so funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks:

  • Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sein.
  • Über 175 Bildungsberatungsstellen bei Wirtschaftsorganisationen, Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen bzw. bei den Volkshochschulen beraten die einzelnen Beschäftigten und Unternehmen und legen mit diesen gemeinsam die entsprechenden Inhalte fest.
  • Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z. B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Hierzu gehört zum Beispiel ein Schweißerlehrgang.
  • Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung wie Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen.
  • Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten erhalten den Scheck bei der Beratungsstelle und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.
  • Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
  • Beachten Sie, dass die Vergabe eines Bildungsschecks ausscheidet, sofern ein Fortbildungslehrgang dem Grunde nach eine Förderfähigkeit nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz ("Meister-BafoeG") besitzt. Auch wenn Sie das "Meister-BafoeG" nicht beanspruchen sollten, kommt die Förderung durch einen Bildungsscheck dann nicht in Betracht. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.

 

Mit welcher Steuerersparnis kann ich rechnen?

Grundsätzlich stellt das Fortbildungsseminar "COST ACCOUNTANT" eine Fortbildung in einem ausgeübten Beruf dar. In diesem Zusammenhang anfallende Aufwendungen sind bei Arbeitnehmern als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig. Es tritt also eine Minderung des zu versteuernden Einkommens und damit eine steuerliche Entlastung ein. Entstehen Ihnen beispielsweise unter zusätzlicher Berücksichtigung von Arbeitsgemeinschaften, Fahrtkosten etc. Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.000 €, so beträgt Ihre steuerliche Entlastung 300 €, falls Ihr durchschnittlicher Steuersatz bei der Einkommensteuer 30 % ausmachen sollte. Details teilen wir Ihnen auf Wunsch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit. Oder Sie wenden sich an www.sommerhoff-steuerberatung.de

 

Wo findet der Lehrgang statt?

"BEST PRACTICE"-Seminare finden ausschließlich am Standort Essen in Nordrhein-Westfalen statt. Bei der Suche nach einer Unterkunft sind wir Ihnen gern behilflich. Die Adresse des Veranstaltungsortes lautet:

SOMMERHOFF gGmbH -
Akademie für Steuern, Finanzen & Controlling

Berliner Platz 6 - 8
45127 Essen

Fon 0201 220 98-0
Fax 0201 220 9898
Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Warum sollte ich mich für eine Fortbildung an der SOMMERHOFF Akademie entscheiden?

Es gibt viele Gründe, die für einen Fortbildungslehrgang in unserem Hause sprechen. Die wichtigsten Motive nennen wir Ihnen an dieser Stelle noch einmal:

  • Erfahrung:

    • In den nunmehr 15 Jahren unserer Marktpräsenz haben wir umfangreiches Know-how und wertvolle Erfahrungen gesammelt. Deshalb können Sie sich bei uns sicher und gut aufgehoben fühlen. Wir wissen, wie wir Sie am besten auf Ihre Prüfung vorbereiten. Unsere Studienberater sind kompetent, freundlich und für jede Frage stets ansprechbar.

  • Flexibilität:
    • Wir verfügen über zahlreiche Studienzentren im gesamten Bundesgebiet und damit verbundene Flexibilität hinsichtlich des Studienortes.

  • Kundenorientierung und Kulanz:

    • Im Falle eines auf unvorhersehbaren und unvermeidlichen Lehrgangsabbruchs (z. B. aufgrund höherer Gewalt) werden an uns zu entrichtende Studiengebühren gutgeschrieben und bei einem späteren erneuten Einstieg auf die anfallenden Kosten angerechnet.

  • Optimale Prüfungsvorbereitung:
    • Kleine Lerngruppen
      Der Unterricht findet in kleinen und überschaubaren Lerngruppen statt. Keine Hörsaalatmosphäre und damit verbundene Anonymität, sondern die jederzeitige Möglichkeit, Fragen an unsere Trainer zu richten.

    • Konsequente Prüfungs- und Praxisorientierung
      Unsere Trainer aus Wissenschaft und Praxis haben jahrelange Unterrichtserfahrung; der stets praxisorientierte Unterricht weist keinerlei Parallelen zu Vorlesungen an Hochschulen auf!

    • Umfangreiche hauseigene Seminarunterlagen
      Wir verfügen über umfassende hauseigene Lernmaterialien, die die Vor- und Nachbereitung der Seminarveranstaltungen optimal unterstützen und die Notwendigkeit von Mitschriften während des Unterrichts deutlich reduzieren. Eine Leseprobe aus unseren Seminarunterlagen finden Sie hier.

    • "Wissens-Update"
      Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Wunsch haben, nach Ende des von Ihnen gebuchten Seminars zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt Ihr Wissen zu aktualisieren, besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes "Wissens-Update" in Anspruch zu nehmen. Für eine stark reduzierte Gebühr in Höhe von 150 Euro können Sie das Seminar "COST ACCOUNTANT" noch einmal besuchen und an allen Unterrichtsveranstaltungen teilnehmen. Selbstverständlich erhalten Sie dann auch aktualisierte Seminarunterlagen.