Mission missglückt – die neue

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Mission missglückt – die neue "Bilanzbuchhalter"-Verordnung ist da

Steuerberater Michael Sommerhoff, StudienleiterSteuerberater Michael SOMMERHOFF
- Studienleiter -


Der Standpunkt von Studienleiter Michael Sommerhoff, Steuerberater und Certified IFRS Accountant

Es hat sich mittlerweile herumgesprochen: Nach langjährigen Diskussionen und schwierigen Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung am 18. Oktober 2007 die neue Verordnung über die Prüfung zum/zur "Geprüften Bilanzbuchhalter/Geprüften Bilanzbuchhalterin" erlassen. Diese ist am 01. November 2007 in Kraft getreten.

Da bis zum 31. März 2010 auch die Prüfung unter Anwendung der bisherigen Vorschriften beantragt werden kann, stellt sich für Lehrgangsinteressierte die entscheidende Frage, ob eine Vorbereitung nach neuer oder bisheriger Prüfungsordnung erfolgen sollte.

Als Trainer und Mitglied verschiedener Bilanzbuchhalter-Prüfungsausschüsse war ich in den letzten 15 Jahren stets intensiv mit allen Fragen der Prüfungsvorbereitung befasst und bin dies immer noch. Deshalb erlaube ich mir an dieser Stelle folgende Anmerkungen und die Aussprache einer Empfehlung:


"...umwälzende Veränderungen der Inhalte und erheblich längerer Prüfungsprozess..."


Es ist festzustellen, dass die neue Rechtsverordnung umwälzende Veränderungen sowohl des Prüfungsprozesses als auch der klausurrelevanten Inhalte mit sich bringt. Beispielsweise sind die beiden schriftlichen Prüfungen des Prüfungsteils A "Erstellen einer Kosten- & Leistungsrechnung" und "Finanzwirtschaftliches Management" nicht nur vor den übrigen vier schriftlichen Klausuren abzulegen; diese müssen vielmehr auch bestanden sein, um in den nächsten Prüfungsteil B zu gelangen. Abgesehen von der lerndidaktisch betrachtet falschen Abfolge der Prüfungsfächer (kein sachverständiger Pädagoge würde zunächst Kostenrechnung und anschließend Buchführung unterrichten), kann diese Regelung zu erheblichen Zeitverzögerungen im Prüfungsprozess führen.

Beispiel:

Deutschlands größte Industrie- und Handelskammer, die IHK für München und Oberbayern, führt derzeit lediglich eine Prüfung im Herbst eines jeden Jahres durch. Sollten Sie also in den nächsten Wochen einen Lehrgang nach neuer Rechtsverordnung beginnen, so stünde im Herbst 2008 die Bewältigung des Prüfungsteils A (= Kostenrechnung & Finanzwirtschaft) an. Sollten diese beiden Klausuren wider Erwarten nicht auf Anhieb bestanden sein, ist ein erneuter Versuch erst im Herbst 2009 möglich. Bei erfolgreichem Abschluss in diesem Prüfungszeitraum könnte dann der aus vier schriftlichen Klausuren bestehende Prüfungsteil B im Herbst 2010 absolviert werden.

In der Annahme, dass z. B. die anspruchsvolle Klausur zum nationalen und internationalen Steuerrecht nicht auf Anhieb erfolgreich absolviert werden sollte, müsste diese im Herbst 2011 wiederholt werden. Sodann läge die Zugangsberechtigung für den Prüfungsteil C vor, der aus einer Präsentation vor dem Prüfungsausschuss und einem anschließenden Fachgespräch besteht. Im Rahmen dieses Prüfungsteils können übrigens alle Handlungsbereiche aus den Prüfungsteilen A und B thematisiert werden – also auch die Kostenrechnung, die man schon einige Jahre zuvor "hinter sich gelassen hat".

Das Beispiel zeigt, dass Vorbereitungs- bzw. Prüfungsprozesse von insgesamt etwa 4 Jahren Dauer mit der neuen Rechtsverordnung sicherlich keine Ausnahme darstellen werden.


"...profunde Kenntnisse des Internationalen Steuerrechts, der IFRS und US-GAAP sind zwingend..."


Abgesehen hiervon wird jeder Teilnehmer, welcher nach neuer Rechtsverordnung seine Prüfung absolviert, dazu "genötigt", sich umfassende Kenntnisse der "IFRS" und der "US-GAAP" sowie des internationalen Steuerrechts anzueignen, auch wenn er diese aufgrund seiner praktischen Tätigkeit (z. B. in einer Steuerberatungskanzlei oder in einem kleinen / mittelständischen Unternehmen) überhaupt nicht benötigt.

Meine kaum verhohlene Skepsis gegenüber der neuen Rechtsverordnung wird natürlich nichts daran ändern, dass sich Lehrgangsabsolventen schon in recht naher Zukunft diesem Prüfungsprozess unterziehen müssen, sofern Sie den anerkannten Abschluss zum/zur "Geprüften Bilanzbuchhalter/Geprüften Bilanzbuchhalterin" erwerben wollen.


"...lediglich eine jüngst publizierte Referenz-Klausur kann nunmehr von den Bildungsträgern käuflich erworben werden und Informationen zur Entwicklung eines Lehrgangskonzepts liefern. Das ist zu wenig..."


Derzeit rate ich aber aus Gründen der Seriosität und des gegenüber den mir anvertrauten Teilnehmern empfundenen Verantwortungsgefühls entschieden von dem Besuch eines Lehrgangs nach neuer Rechtsverordnung ab.

Beispielsweise wurde erst vor wenigen Wochen eine erste Referenz-Klausur veröffentlicht, die nunmehr käuflich erworben werden und den Bildungsträgern sowie Dozenten als Orientierung für die Vorbereitung ihrer Prüfungskandidaten dienen kann. Dies ist schlicht nicht ausreichend, um ein tragfähiges Lehrgangskonzept zu entwickeln und nach einer Vorbereitung guten Gewissens sagen zu können, dass mit einiger Sicherheit alle wesentlichen prüfungsrelevanten Inhalte vermittelt wurden. Zudem weisen neue Prüfungsordnungen erfahrungsgemäß "Kinderkrankheiten" auf, die erst im Laufe der Zeit ausgemerzt werden.


Aus Verantwortung für unsere Teilnehmer: in 2008 und 2009 Vorbereitung nach bisherigen Rechtsvorschriften


Fazit: aufgrund der "bescheidenen" Informationslage und fehlender Erfahrungen halte ich es für wenig verantwortlich, Vorbereitungslehrgänge schon jetzt auf die "Spielregeln" der neuen Rechtsverordnung umzustellen. Zu groß ist das Risiko, einen Fehlschlag zu Lasten der Absolventen zu landen…

Die Strategie der SOMMERHOFF-Akademie entspricht unserer Philosophie, die mit den Schlüsselworten

  • Qualität,
  • Kontinuität,
  • Seriosität
  • und Vertrauen

am besten beschrieben wird. Mit uns wird es keine unbedachten "Schnellschüsse" geben!

Wir werden deshalb in den Jahren 2008 und 2009 noch Lehrgänge nach bisheriger Ordnung organisieren und durchführen, die nicht etwa "altes Recht" beinhalten oder "unmodern" sind. Selbstverständlich wird der aktuelle Stand der Gesetzgebung vermittelt. Und natürlich besitzt ein Abschluss nach bisheriger Ordnung dieselbe Akzeptanz wie ein solcher nach neuen Kriterien. Zudem hat sich die Bezeichnung des Abschlusses nicht verändert, und niemand wird letztlich wissen, nach welchem Rahmenstoffplan eine Prüfung abgelegt wurde. Warum sollte man also das unkalkulierbare Risiko einer praktisch kaum erprobten Prüfung auf sich nehmen?


Klare Vorteile: Unser reichhaltiger Erfahrungsschatz bewirkt höhere Erfolgsquoten


Unsere Vorteile sind klar: Unser Archiv umfasst die Klausuren der letzten 30 Jahre, entsprechend ist unser Erfahrungsschatz. Die Erfolgsquoten unserer Absolventen werden deutlich höher liegen als diejenigen der Prüflinge nach neuer Ordnung. Welchen Nutzen erfahren Sie durch den Besuch eines Lehrgangs, der zwar einer neuen Verordnung entspricht, aber mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht erfolgreich beendet werden kann?

Wer zudem Kenntnisse des internationalen Rechnungswesens und Steuerrechts benötigt, kann den Aufbaustudiengang "Bilanzbuchhaltung International IHK" besuchen, muss dies aber nicht tun…

Für Fragen und Anmerkungen stehen mein Team und ich gern zur Verfügung!

Es grüßt Sie freundlichst Ihr

Michael Sommerhoff


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