Fragen & Antworten

Bildungsurlaub

Ihr Vorteil: Als anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung kann SOMMERHOFF Ihnen die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, sofern Ihr Bundesland über ein Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz verfügt! Ein solches existiert in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.

Bildungsurlaub
Die Unternehmen der SOMMERHOFF-Gruppe sind anerkannte Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung. Wir können Ihnen deshalb die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, sofern Ihr Bundesland über ein Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz verfügt!
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr; der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann auch zusammengefasst werden, sodass Sie in diesem Falle eine 10-tägige Bildungsveranstaltung im Bildungsurlaub besuchen könnten (abweichende Regelung in Baden-Württemberg; dort verfällt ein nicht genutzter Anspruch nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres und kann nicht in das Folgejahr übernommen werden).

Wichtig: Arbeitnehmerweiterbildung kann nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen in Anspruch genommen werden, die in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.

Ihren erstmaligen Anspruch auf Bildungsurlaub erwerben Sie mit sechsmonatigem Bestehen Ihres Beschäftigungsverhältnisses (abweichende Regelung in Baden-Württemberg: zwölfmonatiges Bestehen ist erforderlich). Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmerweiterbildung zu dem von Ihnen (mindestens 6 Wochen bzw. in Baden-Württemberg 8 Wochen vor der Veranstaltung) mitgeteilten Zeitpunkt nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte bleiben unberührt.

Ihre Detailfragen beantworten wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch.