Steuersparrechner

Lehrgangsgebühr  €
Frühbucherrabatt {tip Frühbucherrabatt::Prüfen Sie, ob Sie sich vor Ablauf der Ausschlussfrist für die Inanspruchnahme des Frühbucherrabattes angemeldet haben. Falls ja, können Sie den unseren Lehrgangsinformationen zu entnehmenden Rabatt in Abzug bringen.}i{/tip}  €
Lehrgangsgebühr nach Abzug des Frühbucherrabattes  €
Arbeitgeberzuschuss  €
Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten {tip Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten::Die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden entnehmen Sie bitte unseren lehrgangsbezogenen Informationen.}i{/tip}
von der Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten entfallen auf Repetitorien
förderfähige Lehrgangsgebühr {tip förderfähige Lehrgangsgebühr::Für den auf die Repetitorien entfallenden Anteil der Lehrgangsgebühr sieht das "Meister-BAföG" keine Förderung vor. Diese Gebühren sind daher herauszurechnen.}i{/tip}  €
Prüfungsgebühr {tip Prüfungsgebühr::Die Prüfungsgebühr variiert von Bundesland zu Bundesland; die für Sie relevante Information finden Sie auf den Internetseiten der für die Abnahme Ihrer Prüfung zuständigen Stelle.}i{/tip}  €
nach AFBG (= Meister-BAföG) förderfähige Studien- & Prüfungsgebühren  €
nicht rückzahlbarer Meister-BAföG-Zuschuss (30,5 %)  €
Darlehensanteil Meister-BAföG (69,5 %)  €
Kosten für Lernmaterialien und Fachliteratur  €
Fahrtkosten für den Besuch der Unterrichtsveranstaltungen {tip Die Fahrten werden nach Dienstreisegrundsätzen abgerechnet; somit können die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit einer Pauschale von 0,30 € berücksichtigt werden. Tragen Sie in das Kästchen die einfache Entfernung ein.}i{/tip} Tage km  €
Pauschale Verpflegungsmehraufwendungen {tip Pauschale Verpflegungsmehraufwendungen::Im Rahmen Ihrer beruflichen Aufstiegsfortbildung anfallende Verpflegungsmehraufwendungen sind nach Dienstreisegrundsätzen abzurechnen, d.h. bei mindestens 8-stündiger Abwesenheit von Ihrer Wohnung und von Ihrem regelmäßigen Arbeitsplatz können Aufwendungen pauschal in Höhe von 6 € berücksichtigt werden; da der Abzug tatsächlich angefallener Kosten nicht möglich ist, erübrigt sich ein Belegnachweis.}i{/tip} Tage  €
Arbeitszimmer {tip Arbeitszimmer::Steht für eine bestimmte berufliche Tätigkeit - in diesem Falle eine berufliche Aufstiegsfortbildung - kein anderer als der heimische Arbeitsplatz zur Verfügung, können die belegmäßig nachgewiesenen Kosten des häuslichen Arbeitszimmers, maximal aber 1.250 € steuerlich geltend gemacht werden.}i{/tip}  €
Arbeitsmittel {tip Arbeitsmittel::Hierfür aufgewendete Kosten können unabhängig von der Existenz eines häuslichen Arbeitszimmers abgesetzt werden, hierzu rechnen z. B. PC, Schreibtisch, Bürostuhl, Regal für Fachliteratur etc. Annahme: bei allen Wirtshaftsgütern handelt es sich um sogenannte "Geringwertige Wirtschaftsgüter", deren Anschaffungskosten jeweils nicht mehr als 410 € netto ohne Umsatzsteuer betragen haben; eine Summe von 1.800 € wird unterstellt.}i{/tip}  €
Summe der Werbungskosten  €
angenommene Einnahmen (Jahresarbeitslohn)  €
angenommene Abzüge für Sonderausgaben {tip angenommene Abzüge für Sonderausgaben::zu den steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben rechnen z. B. Beiträge zu Lebens-, Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen}i{/tip}  €
zu versteuerndes Einkommen  €
Einkommensteuer  €
5,5 % Solidaritätszuschlag von der Einkommensteuer  €
Steuerliche Gesamtbelastung unter Berücksichtigung fortbildungsbedingter Aufwendungen  €
Steuerliche Gesamtbelastung vor Berücksichtigung fortbildungsbedingter Aufwendungen {tip ::Ohne fortbildungsbedingte Kosten hätte sich ein höheres zu versteuerndes Einkommen ergeben; dann fiele die in diesem Feld ausgewiesene höhere Einkommensteuer an }i{/tip}  €
Steuerersparnis  €