Steuerberater Michael Sommerhoff hat ein Steuersparmodell für Sie entwickelt...

Steuer-Tipp

Grundsätzlich stellen unsere Vorbereitungslehrgänge eine Fortbildung in einem ausgeübten Beruf dar. In diesem Zusammenhang anfallende Aufwendungen sind bei Arbeitnehmern als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig. Es tritt also eine Minderung des zu versteuernden Einkommens und damit eine steuerliche Entlastung ein. Entstehen Ihnen beispielsweise unter zusätzlicher Berücksichtigung von Arbeitsgemeinschaften, Fahrtkosten etc. Gesamtaufwendungen in Höhe von 5.000 €, so beträgt Ihre steuerliche Entlastung 1.500 €, falls Ihr durchschnittlicher Steuersatz bei der Einkommensteuer 30 % ausmachen sollte. Details teilen wir Ihnen auf Wunsch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit. Eine Modellrechnung haben wir hier für Sie bereitgestellt. Im Bedarfsfalle wenden Sie sich an www.sommerhoff-steuerberatung.de